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Hofgut Maxau 2015

 

 

 Ordnung muss sein?

(Beitrag im pdf-Format)

In der Stadtzeitung vom 8.Juli 2016 verbreitet das Liegenschaftsamt der Stadt unter dem Titel „Grundstücke pflegen“ den Hinweis: „ Wer Besitzer einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ist, muss diese mindestens 1 mal im Jahr mähen.“ Und gibt als Begründung an:“Die Pflegemaßnahme soll sicherstellen, dass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbesondere nicht durch schädlichen Samenpflug, unzumutbar erschwert wird.“

Die Jagdbehörde veröffentlichte in der BNN vom 12. Juli 2o16 ihre Jahresstatistik 2015/16, also die Abschusslisten für Kaninchen, Wildgänse, Schwarzwild, Rehwild, Füchse und Nutria. Durchgängig werden die allgemein gestiegenen Abschusszahlen mit den milden Wintern begründet. Größere Wildbestände würden wiederum zu vermehrten Schäden an landwirtschaftlichen und auch forstlichen Flächen führen.

Tritt hier die Jagd als Dienstleister der Land- und der Forstwirtschaft auf?  Sie muss, so stellt die Jagdbehörde es selbst dar, die Wildtierbestände nach einer Vorgabe regeln, die sich am Ertrag aus Frucht und Holz orientiert. Und tut somit nichts anderes als der Besitzer einer Wiese, der mähen muss, damit kein störender Samenflug auftritt.

In einen Topf befinden sich Wiesner und Jäger auch bezüglich der Schadensersatzpflicht.  Der Landwirt kann beide für  Ernteausfälle in Anspruch nehmen.  Für Ausfälle, die eine zugespitzte Intensivierung der Bewirtschaftung sehr schnell auf erkleckliche Beträge anhebt. Grundlagen sind das Landwirtschaftsgesetz § 26 und § 27 des Bundesjagdgesetzes.  

Nicht nur im Acker und im Wald muss es ordentlich zugehen. Die Pflege der Dämme, die Pflege der Obstbäume, die Pflege der Wassergräben, die Pflege des Geländes unter Stromtrassen, die Pflege der Ackerrandstreifen, die Pflege der befestigten Wege alles dient der Aufrechterhaltung einer Ordnung. Einer Ordnung, die Investitionen am Leben hält, aus denen Gewinne erzielt aber auch Objekte geschützt werden.

Selbst die als Naturschutzgebiet ausgewiesene „Burgau“  dient erst in zweiter Linie dem Schutz der Natur. Seine Funktion als Hort des Artenschutzes mit Ausstrahlung auf das nicht entsprechend markierte Umfeld bleibt ein Wunschtraum. Den vier Grundnutzungsarten  - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei -  werden im Rahmen von Regeln der Ordnungsmäßigkeit zu hohe am Ertrag orientierte Rechte eingeräumt. Die dazu tretenden Erholungswünsche werden als Anliegen verstanden, die der Staat nur mit äußerster Rücksichtnahme begrenzen darf.  

Unter solchen Bedingungen ist es kein Wunder, das die Artenvielfalt in deutlichem Maßstab zu schwinden beginnt.  So gehen die auf Nahrung und Fortpflanzung auf artenreiche Wiesen angewiesenen Insekten nicht nur zurück, weil solche Biotope kaum noch angeboten werden. Dazu zählt eben auch der Zwang, selbst in Naturschutzgebieten eine am Ertrag orientierte Kulturlandschaft erhalten zu wollen.

Gerade hat die Europäische Umweltagentur (EUA) darauf hingewiesen, dass der Bestand an Wiesenschmetterlingen in Europa um fast 50 % abgenommen hat. Die Agentur führt das Artensterben auf die Intensivierung der Landwirtschaft und die Einbringung von Pestiziden zurück. Sie bemerkt, dass die Schmetterlinge  auch als Bestäuber einen wichtigen Beitrag zur Fortpflanzung beitragen.

So genügt es nicht, wenn das Liegenschaftsamt darauf hinweist, dass das Mähgut aus ökologischen Gründen entfernt werden sollte. Dazu hätte der Hinweis gehört, dass wirklich gemäht also nicht gemulcht wird.  Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass bei Wiesenmahd 48 % und beim Mulchen nur 12 % der Arten überleben. Betroffen sind in erster Linie empfindliche Pflanzen und größere Insekten. Aus Artenschutzgründen ist also das Mähen der Wiese dem Mulchen vorzuziehen. Dazu ist ein lehrreicher Artikel, zu finden unter:

 http://ixwin.de/streuobstwiesen_nutzungskonzept.html

Das Naturschutzgebiet „Burgau“ bietet in diesem Szenario keine Ausnahme. Ende der 80iger Jahre, also vor nicht mal 30 Jahren,  habe ich noch den Schwalbenschwanz, den Großen Schillerfalter, den Admiral und den Kleinen Fuchs fotografieren können. Nach meiner Kenntnis, sind diese Arten dort in der Burgau schon seit Jahren nicht mehr zu finden.

 

 

Solange wir den Erhalt der Artenvielfalt nicht als ein gemeinschaftliches Anliegen ansehen, mit dem wir uns tagtäglich beschäftigen müssen, solange wird auch jede Subvention ökologisch wertvollen Verhaltens nicht ausreichen, um  den laufenden Prozess der Verarmung aufzuhalten.

Ohne Ordnung geht es nicht. Aber die Ordnungsmäßigkeitsregeln dürfen sich nicht nur an möglichen Schäden ausrichten, sondern müssen die Bewahrung einer gesunden, artenreichen Tier- und Pflanzenwelt einschließen.  

So könnte die Jagd in ihren Jahresberichten mehr Bezug auf ihre Verpflichtung nehmen, „gesunde und stabile Wildtierpopulationen“  zu erhalten. D.h. die Abschussstatistik sollte mit der Information verbunden werden, ob die Beachtung des Schutzes der „landeskulturellen Verhältnisse“ noch genügend Raum für den Artenschutz bietet (§ 2 JWMG).

 

Anlagen:

Stadtzeitung 08.07.2016 Seite 7   Grundstücke pflegen

BNN 12.07.2016 Seite 24     Der Mümmelmann im Fadenkeuz

EUA Mitteilung

IXWIN Wiese mähen

 

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Karlsruhe Juli 07.2016 

max.albert@mail.de

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de